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Besenrein oder grundgereinigt: So vereinbaren Sie die Übergabe

Geräumter Wohnraum nach der Entrümpelung in München-Neuhausen, mit freiem Holzboden und sichtbaren Wandflächen.

BTS Bavaria · Ratgeber · 29. September 2026

Nach einer Wohnungsauflösung soll klar sein, was erledigt ist. Doch „leer“, „besenrein“ und „grundgereinigt“ beschreiben unterschiedliche Erwartungen. Je genauer Sie das Ergebnis vor der Beauftragung festhalten, desto leichter lässt es sich bei der Übergabe gemeinsam prüfen.

Das Bild zeigt einen geräumten Raum aus unserem Auftrag in Neuhausen. Es belegt die Räumung, nicht eine ausgeführte Grundreinigung oder Renovierung.

Drei Fragen schaffen Klarheit

Was muss entfernt werden? Welche Flächen sollen gereinigt werden? Welcher Zustand soll anschließend geprüft werden? Benennen Sie die Arbeiten einzeln, statt nur einen Sammelbegriff zu verwenden.

Geräumt: Die vereinbarten Gegenstände sind entfernt

Eine Räumung betrifft zunächst die vereinbarten Möbel und den Hausrat. Ob Küche, Einbauten, Vorhänge oder Bodenbeläge ebenfalls entfernt werden, muss ausdrücklich feststehen. Ein vorhandener Einbauschrank kann bewusst im Raum bleiben – ein Foto von einem „leeren“ Raum erklärt solche Absprachen deshalb nicht.

Halten Sie für jeden Raum kurz fest, was entfernt wird und was bleibt. Denken Sie auch an Keller, Balkon und Abstellflächen. So lässt sich der Umfang am Ende ohne erneute Diskussion abgleichen.

Besenrein: Lose Rückstände und groben Schmutz beseitigen

Bei einer besenreinen Übergabe nach der Räumung geht es praktisch um lose Rückstände und groben Schmutz. Intensive Arbeiten an Fenstern, Sanitärbereichen oder hartnäckigen Ablagerungen sollten Sie ausdrücklich ansprechen. Für die beauftragte Leistung zählt die konkrete Vereinbarung im Angebot.

Fragen Sie deshalb nicht nur „Ist Reinigung enthalten?“, sondern beispielsweise: „Werden die Böden nach der Räumung von losen Rückständen befreit? Sind Küche und Bad zusätzlich zu reinigen?“ Damit werden unterschiedliche Vorstellungen früh sichtbar.

Grundreinigung: Räume und Flächen einzeln benennen

Auch bei einer weitergehenden Reinigung sollte der Begriff allein nicht die Leistungsbeschreibung ersetzen. Nennen Sie die Flächen und das gewünschte Ergebnis. Verschiedene Oberflächen, Verschmutzungen und Zugänglichkeiten können unterschiedliche Arbeiten erfordern.

  • Böden: Welche Räume, welche Beläge und welche Verschmutzung?
  • Fenster: Welche Fenster, welche Seiten und gehören Rahmen dazu?
  • Küche: Welche Flächen oder verbleibenden Einbauten?
  • Bad und WC: Welche Sanitärbereiche und Ablagerungen?
  • Weitere Bereiche: Türen, Heizkörper oder Innenflächen von Schränken ausdrücklich abstimmen.

Was auch nach einer Reinigung bleiben kann

Abgenutzte Oberflächen, beschädigte Böden oder Verfärbungen verschwinden nicht automatisch durch Reinigung. Auch anhaltende Gerüche können eine weitere Prüfung erfordern. Räumung und Reinigung sind deshalb keine pauschale Zusage für einen renovierten oder geruchsfreien Zustand.

Muster für Ihre Übergabeliste

„Wohnung einschließlich Kellerabteil räumen. Küche bleibt. Alle zugänglichen Böden von losen Rückständen befreien. Bad und WC zusätzlich im beschriebenen Umfang reinigen. Fensterreinigung gesondert anbieten.“ Ergänzen Sie dazu Besonderheiten und lassen Sie den vereinbarten Umfang schriftlich bestätigen.

Die Übergabe gemeinsam nachvollziehen

Gehen Sie die vereinbarte Liste Raum für Raum durch. Wenn Sie nicht vor Ort sein können, stimmen Sie vorher ab, wie der Abschluss dokumentiert und der Schlüssel übergeben wird. Fotos können die Prüfung unterstützen; sie ersetzen keine vereinbarte Leistung.

BTS Bavaria bespricht den Umfang Ihrer Wohnungsauflösung in München vorab mit Ihnen. Zur Vorbereitung helfen der Ablauf und unsere Checkliste für ein vollständiges Angebot.

Weiterlesen: Haushaltsauflösung · Übergabe abstimmen

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