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Gewerbe

Gewerbeentrümpelung in München

Büro, Lager, Praxis, Ladenlokal oder Werkstatt — geräumt zum vereinbarten Termin, mit Rechnung, Entsorgungsnachweis und, wo nötig, datenschutzgerechter Aktenvernichtung.

  • Termin- und Wochenendarbeit, um Ihren Betrieb nicht zu stören
  • Entsorgungsnachweis für Ihre Unterlagen
  • Aktenvernichtung nach DSGVO auf Wunsch
  • Rechnung mit Umsatzsteuer, Zahlung per Überweisung
Container und Transporter auf einem Grundstück

Was bei Gewerbeflächen anders ist

Drei Punkte unterscheiden einen Gewerbeauftrag von einer Wohnung. Erstens der Termin: Eine Fläche muss oft zum Monatsende zurückgegeben sein, und der Nachmieter steht bereits fest. Zweitens die Menge: Ein Lager mit Regalanlagen ist eine andere Größenordnung als ein Haushalt und braucht mehr Fahrzeuge. Drittens die Dokumentation: Sie brauchen Nachweise für Buchhaltung, Vermieter und gegebenenfalls Versicherung.

Wir planen deshalb rückwärts vom Rückgabetermin, kalkulieren die Fahrzeuge nach Kubikmetern statt nach Zimmern und legen die Nachweise standardmäßig bei. Wenn der Betrieb weiterlaufen muss, arbeiten wir abends oder am Samstag.

  • Büroauflösung inklusive Schreibtische, Regale, IT-Hardware und Bestuhlung
  • Lager- und Hallenräumung inklusive Demontage von Regalanlagen
  • Praxisauflösung mit fachgerechter Entsorgung medizinischer Einrichtung
  • Ladenlokal inklusive Einbauten, Theken und Warenrestbeständen
  • Werkstätten inklusive Maschinen und Restmaterial

Akten, Datenträger und Datenschutz

Bei Büros und Praxen ist der heikelste Teil nicht das Mobiliar, sondern das Papier. Personalakten, Patientenunterlagen, Verträge und Festplatten dürfen nicht in einen offenen Container. Wir übernehmen Akten und Datenträger auf Wunsch gegen Nachweis und lassen sie über einen zertifizierten Dienstleister nach der einschlägigen Schutzklasse vernichten.

Wenn Sie das selbst regeln möchten, ist das auch in Ordnung — dann sagen Sie es vorher, und wir lassen die entsprechenden Schränke unangetastet.

Wie wir Gewerbeflächen kalkulieren

Bei Wohnungen rechnen wir in Zimmern, bei Gewerbeflächen in Kubikmetern und Fahrzeugladungen. Für eine belastbare Zahl brauchen wir daher etwas andere Angaben als bei einer Wohnung: Fläche in Quadratmetern, Deckenhöhe, ob es einen Lastenaufzug oder eine Rampe gibt, und wie viel davon Mobiliar, Regalanlagen, Warenbestand oder Maschinen sind.

Ab einer bestimmten Größe kommen wir zu einem kostenlosen Vor-Ort-Termin, weil Fotos das Volumen einer Halle nicht zuverlässig abbilden. Der Termin dauert selten länger als eine halbe Stunde, und Sie haben das Angebot in der Regel am selben Tag.

  • Fläche, Deckenhöhe und Zugang: Aufzug, Rampe, Tordurchfahrt
  • Anteil Mobiliar, Regale, Maschinen und Warenbestand
  • Rückgabetermin an den Vermieter
  • Ob Akten oder Datenträger enthalten sind
  • Ob Bodenbeläge, Trennwände oder Beschriftungen zurückgebaut werden sollen

Rückbau und Übergabe an den Vermieter

Gewerbemietverträge verlangen häufig mehr als „besenrein“: Trennwände zurückbauen, Kabelkanäle entfernen, Bohrlöcher verschließen, Folienbeschriftung von Schaufenstern lösen. Was davon geschuldet ist, steht in Ihrem Mietvertrag — und es lohnt sich, das vor der Räumung nachzulesen statt danach.

Sagen Sie uns, was der Vertrag fordert, dann nehmen wir es ins Angebot auf. Wir übernehmen Demontage und Rückbau; klassische Handwerksleistungen wie Malerarbeiten oder Bodenverlegung vermitteln wir an Betriebe, mit denen wir regelmäßig zusammenarbeiten, damit Sie nicht mehrere Termine koordinieren müssen.

Weiterverwendung statt Entsorgung — auch bei Gewerbe

Büromobiliar ist selten wertlos. Höhenverstellbare Schreibtische, Markenstühle, Aktenschränke und wenig gelaufene IT-Hardware finden Abnehmer, und Gastronomietechnik ist auf dem Gebrauchtmarkt regelmäßig gesucht. Wenn wir solche Posten übernehmen können, rechnen wir sie gegen — genau wie bei privaten Auflösungen.

Das lohnt sich für Sie doppelt: Der Festpreis sinkt, und Sie können in Ihrer Buchhaltung eine Verwertung statt einer Entsorgung ausweisen. Bei geleasten oder finanzierten Gegenständen prüfen Sie bitte vorher, ob Sie überhaupt verfügen dürfen — wir fragen danach, aber die Auskunft können nur Sie geben.

Nicht anrechenbar sind in der Regel Werbemittel, beschriftete Einrichtung und alles, was ein Firmenlogo trägt. Solche Gegenstände vernichten wir auf Wunsch nachweislich, damit sie nicht anderswo wieder auftauchen.

Für die Buchhaltung stellen wir die Rechnung so aus, dass Räumung, Rückbau, Entsorgung und eine etwaige Gutschrift für verwertete Gegenstände getrennt ausgewiesen sind. Das erleichtert die Zuordnung und ist bei einer Betriebsprüfung nachvollziehbar. Zahlung erfolgt auf Rechnung per Überweisung, üblicherweise innerhalb von 14 Tagen.

Noch eine Frage offen?

Rufen Sie an — meist ist eine Frage in zwei Minuten geklärt.

Fragen von Gewerbekunden

Können Sie außerhalb der Geschäftszeiten arbeiten?

Ja, abends und samstags. Das planen wir ein und es steht im Festpreis.

Bekomme ich eine Rechnung mit Umsatzsteuer?

Sie erhalten eine ordentliche Rechnung; die umsatzsteuerlichen Angaben stehen im Impressum.

Übernehmen Sie die Demontage von Regalanlagen?

Ja, inklusive Verankerungen. Bodenschäden nach der Demontage bewerten wir vorher mit Ihnen, damit sie nicht später zum Thema werden.

Wie schnell können Sie eine 400-m²-Fläche räumen?

Mit ausreichend Personal in zwei bis drei Tagen. Für eine belastbare Aussage brauchen wir Fotos oder einen kurzen Vor-Ort-Termin.

Drei Fotos genügen — Ihr Festpreis kommt schriftlich

Schicken Sie Fotos der Räume per WhatsApp. Sie erhalten einen verbindlichen Festpreis — ohne Stundenlohn, ohne Nachträge.

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